Autoversicherung

Autoversicherung – nur wer vergleicht, kann sparen

Für viele, die 18 werden, geht mit diesem Geburtstag ein lang gehegter Traum in Erfüllung – sie machen den Führerschein, und mit ein bisschen Glück gibt es auch noch ein Auto dazu. Jeder dieser Fahranfänger und Führerscheinneulinge muss sich darüber im Klaren sein, dass man als Autofahrer auch Pflichten hat, eine dieser Pflichten besteht darin, eine Autoversicherung abzuschließen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherung gibt es aber noch andere Versicherungen, die Autofahrer abschließen können, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Ein rundum sicherer Schutz

Eine Haftpflichtversicherung fürs Auto ist ein Muss, denn diese Versicherung kommt für den Schaden nach einem Unfall auf, und das gilt sowohl für den Blechschaden als auch für schwere Unfälle, bei denen Personen zu Schaden gekommen sind. Eine Bedingung für die Kfz-Versicherung gibt es aber, denn im Hinblick auf den Geschädigten muss immer die Voraussetzung erfüllt werden, dass die Ansprüche gegenüber dem Versicherten auch gerechtfertigt sind. Das heißt, der Versicherte muss auch Schuld an einem Unfall sein. Wenn er aber den Unfall fahrlässig verursacht hat, weil er vielleicht betrunken am Steuer gesessen hat, dann zahlt die Autoversicherung zwar für den Schaden, aber sie holt sich die Auslagen auf dem internen Weg vom Versicherten zurück.

Die richtige Versicherung finden

Auch wenn die Autoversicherung Pflicht ist, haben die Autofahrer doch die Möglichkeit, sich den Versicherer selbst auszusuchen. Das Angebot ist groß und vor allem Fahranfänger machen gerne den Fehler und entscheiden sich für Lockangebote von Versicherungen, die leider nicht immer halten, was sie versprechen. Das kann nicht passieren, wenn man sich Zeit nimmt, um die zahlreichen Angebote sehr genau miteinander zu vergleichen, denn nur ein direkter Vergleich zeigt, ob das Preis-Leistungspaket einer Versicherung auch tatsächlich passt.

Wie kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden?

Wer eine Autoversicherung abgeschlossen hat, die auf den ersten Blick vielversprechend war, sich aber später als doch nicht so günstig erwiesen hat, der kann die Kfz-Versicherung wechseln und das geht recht unproblematisch vonstatten. Gekündigt werden kann eine Autoversicherung immer mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, und das ist der 31. Dezember. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, muss die Kündigung bis spätestens 30. November bei der Versicherung eingehen. Wird diese Frist versäumt, dann kann nur das Sonderkündigungsrecht einen Vertrag vorzeitig auflösen, aber dieses besondere Recht gilt nur, wenn die Versicherung die Tarife erhöht oder wenn es zu einem Schaden gekommen ist.

Wie sinnvoll sind Teilkaskoversicherungen?

Neben der Haftpflichtversicherung gibt es für Autofahrer noch die Möglichkeit, entweder eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Beide Versicherungen sind sinnvoll, aber nicht jede Versicherung kommt auch für jeden Autofahrer infrage. Alle, die einen teuren oder einen neuen Wagen fahren, sind gut beraten, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese Autoversicherung ist teurer als die Teilvariante, aber sie bietet auch ein größeres Leistungspaket. Wenn das Auto aufgebrochen oder mutwillig beschädigt wird, dann kommt die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf und auch wenn der Unfall vom Versicherten selbst verschuldet wurde, dann ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Wer unfallfrei fährt, der wird von der Versicherung belohnt und zahlt entsprechend weniger Beiträge.

Was spricht für eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung lohnt sich vor allem für alle, deren Auto schon ein wenig älter ist. Zur Leistung dieser Autoversicherung gehören Glasbruch, und Diebstahl, aber auch wenn das Auto brennt oder bei einem Unwetter von einem Blitz getroffen wird, dann kommt für die Schäden die Teilkaskoversicherung auf. Die Teilkaskoversicherung ist günstiger als die Vollkaskoversicherung, aber die Leistungen können sich trotzdem sehen lassen.